Ragweed blüht
25.08.2025

Das Unkraut Ragweed – auch bekannt unter Ambrosia, Trauben- oder Fetzenkraut – blüht. Ragweed ist ein äußerst starker Allergie-Auslöser. Immer mehr Menschen in Österreich reagieren bei Kontakt mit dem Blütenstaub mit Beschwerden wie Fließschnupfen, rote, juckende Augen, Niesreiz, Atemnot etc. Sehr häufig entsteht auch Asthma.

Die sehr anpassungs- und widerstandsfähige Pflanze kommt ursprünglich aus den USA. Sie wurde durch Hilfslieferungen nach dem Krieg eingeschleppt und breitet sich vom Osten her auch in Österreich von Jahr zu Jahr weiter aus. Wien, das Burgenland und Niederösterreich sind demnach die Gebiete mit dem höchsten Ragweed-Vorkommen. Aber auch in den westlichen Bundesländern, beispielsweise in Tirol, haben sich laut dem Österreichischen Pollininformationsdienst Ragweed-Hotspots etabliert und sorgen lokal für hohe Belastungen. Solche Hotspots sind die Straßenränder der Hauptverkehrsrouten. Aber auch in Gebieten mit Feldwirtschaft und bei Großbaustellen und Schutthalden sowie an Plätzen, wo Vögel im Winter gefüttert werden, tauchen die Pflanzen auf.

Tipps für die Allergenvermeidung

  • Mit Hilfe des Polleninformationsdienstes lassen sich Freizeitaktivitäten im Freien vorausschauend planen. Allergiker können die aktuellen Pollenflugprognosen für Österreich und Europa abrufen und auch anhand von Pollen-Verbreitungskarten Ausweichmöglichkeiten abrufen.
  • Pflanze – am besten schon vor der Blüte – mitsamt der Wurzel ausreißen (Achtung, Handschuhe tragen) und in einem Plastiksack im Hausmüll entsorgen
  • Urlaub nach Möglichkeit in Gebieten über 700 bis 1.000 Metern Seehöhe machen
  • Kein billiges Vogelfutter kaufen (Ragweed-Samen sind häufig in schlecht gereinigtem Vogelfutter zu finden; z.B. aus Ungarn oder Serbien oder Kroatien)

Info-Tipp Ragweed Finder

Jeder Bürger kann über die Webseite www.ragweedfinder.at oder über die Ragweed Finder-App Funde melden und damit mithelfen, die Verbreitung des Unkrauts einzudämmen. Die gemeldeten Fotos werden nach Prüfung durch Experten einmal pro Woche anonymisiert an die Landesregierungen der Bundesländer weitergeleitet, die über weitere Maßnahmen entscheiden.