Der Verein führt den Namen "Interessensgemeinschaft Allergenvermeidung" (kurz I.G.A.V., IGAV). Er hat seinen Sitz in Wien.
Die für Zwecke des Vereins "Interessensgemeinschaft Allergenvermeidung" erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
Materielle Mittel:
Subventionen, Spenden, Einnahmen aus Sponsoring, Veranstaltungen und sonstigen Zuwendungen.
Ideelle Mittel:
Herausgabe des Informations-Mediums "Reiz.end".
Organe des Vereines sind:
- die Generalversammlung (§§ 9 und 10),
- der Vorstand (§§ 11 bis 13),
- die Rechnungsprüfer (§ 14) und
- das Schiedsgericht (§ 15).
§ 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
- Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
- Beschlußfassung über den Voranschlag;
- Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer; Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Vorstandsmitgliedern und Rechnungsprüfern mit dem Verein;
- Entlastung des Vorstandes;
- Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche, für außerordentliche und für informelle Mitglieder;
- Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
- Beschlußfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines;
- Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
§ 12 Aufgabenkreis des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
- Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
- Vorbereitung der Generalversammlung;
- Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung;
- Verwaltung des Vereinsvermögens;
- Aufnahme und Ausschluß von Vereinsmitgliedern;
- Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines;