§ 7 RECHTE UND PFLICHTEN
- Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen
des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins
zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung
sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen
und den Ehrenmitgliedern zu.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins
nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen,
wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Schaden nehmen
könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse
der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen
Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr
und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung
beschlossenen Höhe verpflichtet.
- Nur jene ordentlichen Mitglieder, die ihren Verpflichtungen
termingerecht nachkommen, haben in der Jahreshauptversammlung
Stimmrecht und die Möglichkeit, Anträge an die Jahreshauptversammlung
zu richten.
§ 8 VEREINSORGANE
Organe des Vereines sind:
- die Generalversammlung (§§ 9 und 10),
- der Vorstand (§§ 11 bis 13),
- die Rechnungsprüfer (§ 14) und
- das Schiedsgericht (§ 15).
§ 9 DIE GENERALVERSAMMLUNG
- Die ordentliche Generalversammlung findet alle zwei Jahre
statt.
- Eine außerordentliche Generalversammlung findet
auf Beschluß des Vorstandes, der ordentlichen Generalversammlung
oder auf schriftlichen begründeten Antrag von mindestens
einem Zehntel der stimmberechtigten (§ 7 Abs. 1 und §
9 Abs. 6) Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer
binnen vier Wochen statt.
- Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen
Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei
Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung
der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu
erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Die
Tagesordnung muß beinhalten:
- Feststellung der Stimmberechtigten und die Zuerkennung
der Stimmenzahl,
- Verlesung der Tagesordnung und deren Genehmigung,
- Genehmigung des Protokolls der letzten ordentlichen bzw.
außerordentlichen Generalversammlung,
- Tätigkeitsberichte,
- Bericht der Rechnungsprüfer,
- Beschlußfassung über die Entlastung der Vereinsorgane,
- Wahl des Vereinsvorstandes,
- Wahl der Rechnungsprüfer,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- Beschlußfassung über Anträge des Vorstandes,
der Rechnungsprüfer und der Mitglieder,
- Allfälliges.
- Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei
Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich
einzureichen.
- Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über
einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen
Generalversammlung - können nur zur Tagesordnung gefaßt
werden.
- Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden
durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung
des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen
Bevollmächtigung ist zulässig.
- Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte
aller stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Vertreter (Abs.
6) beschlußfähig. Ist die Generalversammlung zur
festgesetzten Stunde nicht beschlußfähig, so findet
die Generalversammlung 30 Minuten später mit derselben
Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl
der Erschienenen beschlußfähig ist.
- Die Wahlen und die Beschlußfassungen in der Generalversammlung
erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse,
mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein
aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann,
in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser
verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende
Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§ 10 AUFGABENKREIS DER GENERALVERSAMMLUNG
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
- Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes
und des Rechnungsabschlusses;
- Beschlußfassung über den Voranschlag;
- Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes
und der Rechnungsprüfer; Genehmigung von Rechtsgeschäften
zwischen Vorstandsmitgliedern und Rechnungsprüfern mit
dem Verein;
- Entlastung des Vorstandes;
- Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und
der Mitgliedsbeiträge für ordentliche, für
außerordentliche und für informelle Mitglieder;
- Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
- Beschlußfassung über Statutenänderungen
und die freiwillige Auflösung des Vereines;
- Beratung und Beschlußfassung über sonstige
auf der Tagesordnung stehende Fragen.
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