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DEUTSCHLAND: SCHIMMEL RECHTFERTIGT FRISTLOSE KÜNDIGUNG

foto: HAL AllergySchimmel rechtfertigt Kündigung
Einer Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena zufolge leben in Deutschland mehr als 15 Millionen Menschen in ihren vier Wänden mit Schimmelpilz und Feuchtigkeit. In Anbetracht der Gesundheits- gefährdung, die von solchen Belastungen ausgehen kann, hat ein Duisburger Richter in einem Streitfall entschieden, daß bei Schimmelpilzbefall in der Wohnung der Mietvertrag fristlos gekündigt werden darf (AZ. 13/23 S 359/00). Da Schimmel Asthma und Allergien auslösen kann, müsse der Mangel vorher nicht angezeigt und der Vermieter nicht aufgefordert werden, den Schimmel zu beseitigen.

www.allergieinfo.de 13 Jänner 2003

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