DEUTSCHLAND: SCHIMMEL RECHTFERTIGT FRISTLOSE KÜNDIGUNG
Schimmel rechtfertigt Kündigung Einer Studie der
Friedrich-Schiller-Universität Jena
zufolge leben in Deutschland mehr als 15 Millionen
Menschen in ihren vier Wänden mit Schimmelpilz und
Feuchtigkeit. In Anbetracht der Gesundheits-
gefährdung, die von solchen
Belastungen ausgehen kann, hat ein Duisburger Richter
in einem Streitfall entschieden, daß bei Schimmelpilzbefall
in der Wohnung der Mietvertrag fristlos gekündigt werden
darf (AZ. 13/23 S 359/00). Da Schimmel Asthma
und Allergien auslösen kann, müsse der Mangel
vorher nicht angezeigt und
der Vermieter nicht
aufgefordert werden, den Schimmel zu beseitigen.
www.allergieinfo.de 13 Jänner 2003
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